Die jeweilige Anerkennungsquote von Asylanträgen sagt
unterm Strich eigentlich nichts über die anzuerkennende Rechtmäßigkeit (nach
der Genfer Flüchtlingskonvention) der Fluchtgründe aus, sondern ausschließlich
etwas über die Auslegung der nationalen Asylgesetze und den dazugehörigen Anwendungs-/Auslegungsanweisungen
in den jeweiligen Aufnahmeländern. Das Gleiche gilt übrigens auch für die Festlegung sogenannter „Sichere Herkunftsländer“,
die eher tagespolitischem Kalkül denn konkreter Einzelfallprüfungen geschuldet
ist.
Beispiel: „Sogar in der für ihre
Hardliner-Flüchtlingspolitik bekannten Schweiz liegt die Anerkennungsquote für
Asylbewerber aus Bosnien bei 15,4% (2014) – im Vergleich zu 1,6 Prozent in
Deutschland (2014).“
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