Quoten

Die jeweilige Anerkennungsquote von Asylanträgen sagt unterm Strich eigentlich nichts über die anzuerkennende Rechtmäßigkeit (nach der Genfer Flüchtlingskonvention) der Fluchtgründe aus, sondern ausschließlich etwas über die Auslegung der nationalen Asylgesetze und den dazugehörigen Anwendungs-/Auslegungsanweisungen in den jeweiligen Aufnahmeländern. Das Gleiche gilt übrigens auch für die Festlegung sogenannter „Sichere Herkunftsländer“, die eher tagespolitischem Kalkül denn konkreter Einzelfallprüfungen geschuldet ist.


Beispiel: „Sogar in der für ihre Hardliner-Flüchtlingspolitik bekannten Schweiz liegt die Anerkennungsquote für Asylbewerber aus Bosnien bei 15,4% (2014) – im Vergleich zu 1,6 Prozent in Deutschland (2014).“

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